Verantwortlichkeiten

Angelegenheiten
1. und 2. Obergeschoss

Siegfried Krieger
Förderverein Schiedköpfl – Familienzweig Kelber e.V.
Guttenburger Straße 3
91322 Gräfenberg
Tel. +49 9192 88 09

Angelegenheiten
Haus Schiedköpfl

Stefan Neukamm
Famlienverbund Schiedköpfl e.V.
Paganinistraße 14
81247 München
Tel. +49 89 12 91 585

Belegung und Buchung
Erdgeschoss

Hildegund Rosenmeier
Seestraße 69
82335 Berg
Tel. +49 8151 74 60 28


Allgemeines und Gebühren

  • Zur Buchung einer Ferienwohnung im 1. und 2. Obergeschoss des Familienferienhauses Schiedköpfl sind Mitglieder des Familienverbundes Schiedköpfl e.V., des Fördervereins Schiedköpfl – Familienzweig Kelber e.V., Nachkommen von Gertrud und Fritz Kelber und enge Freunde der vorstehenden Personenkreise, nachfolgend als Freunde bezeichnet, berechtigt. Die Buchung einer Ferienwohnung durch Freunde erfolgt unter Angabe der Person, die aufgrund Mitgliedschaft oder Abstammung zur Buchung berechtigt ist.

  • Bei den Ferienwohnungen im 1. und 2. Obergeschoss handelt es sich um zwei unabhängige Wohnungen. Zur Nutzung steht dem Mieter jeweils nur die gebuchte Wohnung mit den jeweiligen Zimmern zur Verfügung.

  • Nutzen Mieter eines Geschosses das zweite Geschoss teilweise oder vollständig mit, weil dieses nicht vermietet ist, sind für beide Wohnungen die Übernachtungsgebühren für den gesamten Buchungszeitraum zu entrichten.

  • Die Mieter des 2. Obergeschosses sind in Einvernehmen mit den Mietern des 1. Obergeschosses zur Nutzung des Balkons auf der Südseite des Hauses (Neiderbalkon) berechtigt.

  • Die Anreise ist zwei Tage vor dem Buchungszeitraum mit dem Hausmeister telefonisch abzustimmen.

  •  Übernachtungsgebühren Winter (1. Oktober bis 14. April) 50,00 €

  •  Übernachtungsgebühren Sommer (15. April bis 30. September) 40,00 €

  • Vor Abreise ist pro Person (unabhängig von der Anzahl der genutzten Betten und des Alters) ein Endreinigungsbetrag in Höhe von 9,00 € an die Hausmeister zu entrichten.

  •  Die Wohnungen sind in folgendem Zustand zu verlassen:

    •  Die Räume einschließlich des Treppenhauses sind besenrein zu verlassen.

    • Geschirr ist gespült und aufgeräumt, Spülmaschinen sind geleert.

    • Betten sind abgezogen, Bettwäsche ist gesammelt und das Bettzeug ist ordentlich auf die Betten aufgelegt.

    • Handtücher und Trockentücher sind gesammelt.

    • Die Abfalleimer sind geleert, gelbe Säcke an der Sammelstelle neben der Garage abgelegt, Altpapier in die Papiertonne und Wertstoffe am Wertstoffhof entsorgt.

    • Möbel und Ausstattungsgegenstände sind, falls sie während des Aufenthalts in einen anderen Raum gebracht wurden, wieder an den ursprünglichen Ort zurückzubringen.

    • Die Stapelbetten im 2. Obergeschoss sind gestapelt (2 Betten aufeinander, 2 Bettstellen nebeneinander).

    • Kühl- und Gefrierschränke sind geleert.

  • Wird die Ferienwohnung bei Abreise in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen, ist eine erhöhte (zusätzliche) Endreinigungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig, die durch den Vorstand beim Verursacher erhoben wird. Bis zum Zahlungseingang dieser Gebühr werden Buchungsanfragen vom Verursacher nicht berücksichtigt.

  • Die Abrechnung erfolgt spätestens am Vorabend der Abreise mit den Hausmeistern bis 18:00 Uhr.


 Buchung

  • Buchungsanfragen für die Ferienwohnungen im 1. und 2. Obergeschoss im Familienferienhaus Schiedköpfl, Rennweg 9 in 83471 Berchtesgaden sind schriftlich per Buchungsformular zu richten an: Siegfried Krieger, Guttenburger Straße 3, 91322 Gräfenberg, Tel.: +49 9192 8809, s.krieger@schiedkoepfl.com

  • Buchungsanfragen müssen folgende Angaben enthalten: Namen des Mieters

    • Anschrift des Mieters

    • Email-Adresse und Telefonnummer

    • An- und Abreisetag und gewünschtes Stockwerk 

  • Gehört der Mieter zum Personenkreis Freunde, ist aus dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis eine Bezugsperson zu benennen: Mitglied im Familienverbund Schiedköpfl e.V. oder Nachkomme (hierzu zählen auch die Ehe- und Lebenspartner) von Gertrud und Fritz Kelber.

  • Buchungsanfragen können maximal 15 Monate vor dem gewünschten Zeitraum gestellt werden. Buchungsanfragen, die länger als 15 Monate vor dem gewünschten Zeitraum gestellt werden, werden nicht berücksichtigt.

  • Buchungsanfragen werden grundsätzlich per Email bestätigt oder abgelehnt. Erst nach erfolgter Bestätigung ist die Buchung als fix anzusehen.

  • Sollte eine Buchungsanfrage abgelehnt werden müssen, werden die Gründe angegeben. Sollte die Ablehnung darin begründet sein, dass es bei der Buchungsanfrage zu Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen käme, wird wenn möglich ein alternativer Buchungszeitraum vorgeschlagen.

  • In der Zeit 15. Juni bis 15. September erfolgt die Belegung von Samstag bis Samstag, um unnötige Lücken im Belegungsplan auszuschließen. Sollte die Anreise verspätet erfolgen oder die Abreise vorgezogen werden, ist als Ausgleich jeweils ein halber Tagessatz für die nicht genutzten Tage fällig.

  • Außerhalb des Zeitraumes 15. Juni bis 15. September ist die Belegung frei wählbar. Allerdings ist ein taggleicher Belegungswechsel in der Regel ausgeschlossen. Grundsätzlich bleibt dies aber möglich, wenn nach Absprache mit dem Hausmeister dieser zustimmt.

  • In der Zeit 15. Juni bis 15. September ist die Belegung beider Ferienwohnungen durch einen Mieter auf zwei Wochen begrenzt (Beschluss Mitgliederversammlung am 12.03.2016). In der Regel sollte in diesem Zeitraum keine Buchung beider Ferienwohnungen durch einen Mieter erfolgen.

  • Buchungsanfragen werden nach dem Eingangsdatum behandelt.

  • In der Zeit 15. Juli bis 15. September bleibt die Nutzung der Ferienwohnungen im 1. und 2. Obergeschoss ausschließlich den direkten Nachkommen von Gertrud und Fritz Kelber vorbehalten. Sollten zwölf Wochen vor den Belegungszeiträumen Leerstände bestehen, steht die Buchung allen Vereinsmitgliedern offen.

  • In der Zeit 24. Dezember bis 6. Januar bleibt die Nutzung der Ferienwohnungen 1. und 2. Obergeschoss ebenfalls den direkten Nachkommen von Gertrud und Fritz Kelber vorbehalten. Weiter ist zu beachten, dass eine Ferienwohnung entweder über Weihnachten oder über Silvester gebucht werden kann. Eine Buchung über den gesamten Zeitraum (Weihnachten und Silvester) ist nicht möglich.

  • Bei Belegungswechsel am gleichen Tag ist darauf zu achten, dass die Abreise bis spätestens 10:30 Uhr, die Anreise frühestens ab 16:30 Uhr erfolgt.

  • Die Aktualisierung des Belegungsplans auf der Homepage www.schiedkoepfl.com erfolgt in der Regel ein- bis zweimal pro Monat.


Stornierung

  • Stornierungen einer Buchungsanfrage sind grundsätzlich möglich. Die Stornierung sollte mindestens vier Wochen vor dem Buchungszeitraum erfolgen.

  • Bei einer Stornierung weniger als vier Wochen vor dem Buchungszeitraum wird der halbe Tagessatz für den gesamten Buchungszeitraum in Rechnung gestellt.

  • Bei Nichtanreise ohne Stornierung wird der volle Tagessatz für den gesamten Buchungszeitraum in Rechnung gestellt.

  • Von den oben genannten Ausfallgebühren wird abgesehen, wenn eine Ersatzbelegung erfolgt.

  • Erfolgt die Anreise verspätet oder die Abreise verfrüht, ist für die ausgefallenen Tage der halbe Tagessatz zu begleichen. Liegen triftige Gründe für eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise vor, kann von dieser Regelung abgesehen werden. Darüber entscheiden nach Mitteilung der Gründe der Vorstand des Fördervereins Schiedköpfl – Familienzweig Kelber e.V. oder der Vorsitzende des Familienverbundes Schiedköpfl e.V.


Buchungs- und Belegungsbedingungen für die Ferienwohnungen im 1. und 2. Obergeschoss im Familienferienhaus Schiedköpfl, Stand März 2021